Türgriff

Der Türgriff dient zum Bewegen des Türblattes, speziell zum Ziehen oder (bei Schiebetüren) Schieben ist er erforderlich.

Er kann hervorstehend oder als Griffmulde ausgeführt sein, letzteres ist die bei Schiebetüren übliche Ausführung. Wenn mit ihm gleichzeitig die Schlossfalle betätigt werden kann, wird er als Türdrücker oder Türklinke bezeichnet.

Durch Betätigung des Türdrückers wird die Falle zurückgezogen, um die Tür öffnen zu können.

Bei den meisten drehbar aufgehängten Türen befindet sich auf beiden Seiten des Türblatts ein Türdrücker, bei Abschlusstüren einseitig nur ein unbeweglicher Türknauf oder Stangengriff.

In diesem Fall lässt sich von dieser Seite die Falle nicht entriegeln, sodass das Öffnen der Tür nur mithilfe eines Schlüssels möglich ist.

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